Das Gespenst des EU-Vermögensregisters
Medial geht gerade das Gespenst des EU-Vermögensregisters um. Presseberichten zufolge steht die Aufsetzung eines zentralen Registers bevor, mit dem Informationen über das Vermögen von Bürgern und Unternehmen systematisch erfasst und gespeichert werden sollen. Daran ist jedoch nichts dran. Vorerst wird nichts derart Konkretes kommen. Vielmehr wird hier eine Debatte aufgegriffen, die auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit besteht. Warum und worum es geht und wie ich dazu stehe, möchte ich kurz zusammenfassen:
Was ist das EU-Vermögensregister?
Die Idee, die derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist die Errichtung eines zentralen europäischen Registers, in dem Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen innerhalb der EU erfasst und gespeichert werden sollen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und andere Finanzkriminalität zu unterstützen.
Was könnte das EU-Vermögensregister umfassen?
Angedacht ist die umfassende Erhebung von Informationen zu verschiedenen Vermögenswerten, darunter Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots, Kryptowährungen, Unternehmensbeteiligungen, Luxusgüter und Rohstoffe wie Kunstwerke und Gold.
Woher kommt die Idee?
Ausnahmsweise nicht direkt von der EU-Kommission. Diese wurde nämlich vom Europäischen Parlament damit beauftragt eine sog. Machbarkeitsstudie auszuschreiben. Zuvor hatten insb. die Grünen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf solch eine Studie gedrängt.
Was ist nun konkret geplant und wo stehen wir aktuell?
Bislang handelt es sich lediglich um eine Idee, die auf ihre Durchführbarkeit geprüft werden soll. Hierfür wurde Anfang Dezember 2021 der Auftrag zur Erstellung der o.g. Studie erteilt. Medial hat das Thema allerdings wieder an Fahrt aufgenommen, da die Wirtschaftswoche zuletzt berichtete, dass Ergebnisse „bald“ veröffentlicht werden sollen. Doch selbst nach Veröffentlichung der Ergebnisse heißt das nicht, dass die Kommission dann auch tätig werden muss. Dazu ist sie grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Ergebnisse von einigen politischen Entscheidungsträgern als Impuls für eine neue Gesetzesinitiative genutzt werden wird.
Braucht es denn ein europaweites Vermögensregister?
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene werden bereits eine Vielzahl an Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche ergriffen. Auf EU-Ebene erfolgt dies bspw. durch die Anti-Geldwäsche-Richtlinien, die Einrichtung von Financial Intelligence Units (FIUs) und zentrale Bankkontenregister. Hinzu kommt die neue und unabhängige Antigeldwäschebehörde der EU (AMLA), die künftig von Frankfurt aus zur strukturellen Neuordnung im Kampf gegen Finanzstraftaten beitragen wird.
Auf nationaler Ebene haben wir in dieser Wahlperiode mit den beiden Sanktionsdurchsetzungsgesetzen und der neuen Zoll-Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche wichtige Maßnahmen ergriffen – und dabei auch Fehler und Versäumnisse vergangener Regierungen korrigiert. Hinzu kommt das sog. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das in den kommenden Monaten im Bundestag verabschiedet wird. Es sieht eine grundlegende Neuordnung der Geldwäschebekämpfung vor: Bislang fragmentierte Zuständigkeiten werden in einer schlagkräftigen neuen Behörde gebündelt, Schlüsselkompetenzen zusammengeführt und neue Ermittlungsansätze eingeführt.
In Anbetracht dieser vielfältigen Maßnahmen braucht es kein EU-Vermögensregister, das ein detailliertes Bild über die finanziellen Verhältnisse jedes Einzelnen erstellt. Denn dieser nächste Schritt hin zum gläsernen Bürger birgt erhebliche Risiken: Staatliche Institutionen, aber auch potenziell unautorisierte Dritte, können Zugang zu sensiblen persönlichen Daten erhalten. Diese Informationen könnten missbraucht werden und damit letztlich das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen untergraben.
Ferner führt solch ein Register unweigerlich zu mehr Bürokratie. Unternehmen und Privatpersonen könnten umfangreiche Meldepflichten erfüllen müssen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht. Die Verwaltung und Sicherung der Daten erfordert ebenfalls erhebliche Ressourcen und kann zur Herausforderung in der praktischen Umsetzung werden.
Schlussendlich braucht es eine ausgewogene Balance zwischen den Sicherheitsinteressen und der Wahrung individueller Freiheiten. Die hierfür ergriffen Mittel müssen sorgfältig abgewogen werden, um unsere Grundrechte zu schützen und nicht unnötig in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen. Ein EU-Vermögensregister lehne ich daher ab.