Anja Schulz

Das pAV-Reformgesetz

Mehr als 20 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente bringt das FDP-geführte Bundesfinanzministerium wieder frischen Wind in die private Altersvorsorge. Mit dem Entwurf des pAV-Reformgesetzes stärken wir die eigenverantwortliche Vorsorge und setzen klare Anreize für den langfristigen Vermögensaufbau. Mit weniger Bürokratie, dafür mehr Flexibilität und Transparenz fördern wir die Aktienkultur und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Kapitalmarktes.

Die Vorteile der Reform gibt es hier als Two-Pager zum Download oder nachstehend im Überblick.

Die Vorteile der Reform im Überblick:

  • Einführung des Altersvorsorgedepots: Künftig profitieren Verbraucher von ein einem zusätzlichen Vorsorgeprodukt, das ihnen die Wahl über die jeweilige Anlageform überlässt – egal ob Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs (OGAWs und offene Publikum-AIFs). Das erlaubt flexibles, renditeorientiertes Sparen ohne verpflichtende Garantien.

 

  • Klare Fördersystematik: Die Förderung erfolgt durch Zulagen und steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase (sog. Sonderausgabenabzug) und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase. In der Ansparphase erzielte Kapitalerträge bleiben steuerfrei.

 

  • Verbesserte Anreizstruktur: Anstelle fixer Zulagen legt der Staat künftig für jeden gesparten Euro 20 Cent drauf – bis zu einem Förderbetrag von 3.000 Euro (ab 2030: 3.500 Euro). Diese beitragsproportionale ­Zulagenförderung schafft zusätzliche Anreize zur Eigenvorsorge, da individuelle Beitragsleistungen stärker berücksichtigt werden.

 

  • Erhöhung der staatlichen Förderung: Zulagen und steuerliche Förderbeträge wurden jahrelang nicht an die Inflation und steigende Löhne angepasst: Die Erhöhung der Grundzulage liegt sechs Jahre zurück, die Anpassung der restlichen Parameter 16 Jahre. Mit dem pAV-Reformgesetz wird die staatliche Förderung endlich auf ein zeitgemäßes Niveau angehoben:
    • Grundzulage: 20 Cent pro gespartem Euro, bis zu 3.000 Euro (ab 2030: 3.500 Euro).
    • Kinderzulage: 25 Cent pro gespartem Euro, maximal 300 Euro pro Kind.
    • Geringverdiener-Bonus: Einmalige Zulage von 175 Euro.
    • Berufseinsteigerbonus: 200 Euro pro Jahr für die ersten drei Jahre.

 

  • Förderung unterer Einkommensgruppen: Die bisherige Fördersystematik wurde auf Anraten der Fokusgruppe beibehalten, um damit auch Personen mit geringen Einkommen und Berufseinsteigern Anreize zum Sparen zu geben. Bereits mit 10 Euro im Monat haben untere Einkommensgruppen und junge Menschen Anspruch auf eine einmalige Zulage von 175 Euro.

 

  • Entfall der Mindesteigenbeitragsberechnung: Für den Erhalt der vollen Förderung musste bisher ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Bei steigendem Gehalt zog dies entsprechende Anpassungen der Beitragszahlungen mit sich. Mit der Reform entfällt diese jährige Berechnung und Anpassung der individuellen Einzahlungen. Damit schaffen wir lästige bürokratische Hürden ab und vermeiden unangenehme Zulagenkürzungen zum Ende des Jahres.

 

  • Lockerung der Brutto-Beitragsgarantie: Ab sofort kann bei Versicherungsprodukten zwischen verschiedenen Garantieniveaus (80% und 100%) gewählt werden. Beim Altersvorsorgedepot bestehen überhaupt keine Garantien. Das schafft Vielfalt im Angebot und trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger nach Sicherheit und Renditechancen Rechnung.

 

  • Flexible Auszahlungsphase: Die verpflichtende Leibrente gehört der Vergangenheit an – künftig sind mit Vollendung des 65. Lebensjahrs auch flexible Auszahlungspläne möglich. So haben Verbraucher zum Ende Ansparphase künftig die Wahl: lebenslange Rente oder Kapitalauszahlplan, der bis bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reicht.

 

  • Einfache Anbieterwechsel: Künftig können Anbieter in der Ansparphase bereits nach fünf Jahren kostenfrei gewechselt werden. Dies erhöht den Wettbewerbsdruck und ermöglicht es, langfristige Entscheidungen bei Altersvorsorgeverträgen flexibel anzupassen. Auch zum Ende der Ansparphase können Verbraucher neu über ihre Auszahlungsphase entscheiden.

 

  • Mehr Transparenz: Alle Produkte sollen über eine unabhängige digitale Vergleichsplattform miteinander verglichen werden können. Das schafft Transparenz, stärkt den Wettbewerb zwischen den Anbietern und legt die Grundlage für informierte Vorsorgeentscheidungen auf einen Blick.

 

  • Referenzdepot: Für den niedrigschwelligen Einstieg in die private Vorsorge gibt es künftig ein Referenzdepot. Dabei handelt es sich um ein leicht verständliches Produkt, das online und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Es setzt sich aus zwei vorab festgelegten Fonds mit klaren Standardeinstellungen zusammen und sieht automatische Umschichtungen vor. Damit erleichtern wir besonders Menschen mit wenig Vorerfahrung den Zugang zum Kapitalmarkt.

 

  • Optionale Wohn-Riesterförderung: Wohn-Riester bleibt erhalten, muss künftig aber nur noch optional vom Anbieter angeboten werden. Diese Reduzierung auf das Wesentliche ermöglicht kostengünstigere Produktkalkulationen und damit attraktivere Angebote für den Kunden.

 

  • Vereinfachung von Wohn-Riester: Die Regeln zur Kapitalentnahme sowie die nachgelagerte Besteuerung des bisher nur schwer vermittelbaren Wohnförderkontos werden vereinfacht. Das macht das Produkt insgesamt verständlicher und kundenfreundlicher.

 

  • Aufwertung bestehender Riester-Verträge: Grundsätzlich gilt für bereits abgeschlossene Riester-Verträge Bestandsschutz. Der angehobene Sonderausgaben-Höchstbetrag von 3.000 Euro gilt greift jedoch automatisch für bestehende Verträge. Falls gewünscht, können bestehende Altverträge auf ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen werden.

 

Das pAV-Reformgesetz bietet die echte Chance, den Kapitalmarkt für eine breite Bevölkerung zu öffnen und gleichzeitig den Vermögensaufbau nachhaltig zu fördern. Im parlamentarischen Verfahren wird nun es darum gehen, einen genauen Blick auf die im Entwurf enthaltenen Vorgaben zum Kreis der Förderberechtigten, zur Zertifizierung sowie zur konkreten Produktausgestaltung zu werfen. Denn auch über diese Hebel können wir die Kapitalmarktanlage noch einfacher und verständlicher gestalten.

  • Hinweis: Zwar können Selbstständige schon heute die steuerlich geförderte Rürup-Rente nutzen, um fürs Alter vorzusorgen – entweder mit Garantieprodukten oder Aktiensparplänen (sog. Basisrente). Der FDP-Fraktion im Bundestag ist es jedoch ein besonderes Anliegen, dass Selbstständige auch im Rahmen des pAV-Reformgesetzes bei der Förderung mitberücksichtigt werden. Deshalb werde ich mich in den parlamentarischen Beratungen für eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten einsetzen.