Finanzstandort und Startups stärken
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz setzen wir als Ampel-Koalition einen wichtigen Impuls zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts – denn hier herrscht im internationalen Vergleich enormer Aufholbedarf:
- Das sehen wir bei der Marktkapitalisierung deutscher Unternehmen.
- Das sehen wir bei der Art wie sich unsere Unternehmen im Land finanzieren – in der Regel nämlich über klassische Bankdarlehen.
- Und das sehen wir letzten Endes auch bei den deutschen Sparerinnen und Sparern – die ihr Vermögen gerne auf Sparbücher „anlegen“.
Ziel des Gesetzes ist es deshalb, alle Stellschrauben anzugehen, die wir auf nationaler Ebene haben, um bessere regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn der Kapitalmarkt entwickelt sich weiter – und auch unser Kapitalmarktrecht muss endlich mit den Entwicklungen mitgehen und moderner werden. Entsprechend enthält der Entwurf ein ganzes Bündel an Maßnahmen, das zur Weiterentwicklung der Unternehmensfinanzierung in Deutschland beiträgt und die Attraktivität des Kapitalmarktes erhöht – insbesondere für Start-ups – aber nicht nur:
- Wir attraktiveren die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, damit junge Unternehmen im Wettbewerb um Talente bestand haben können. Im internationalen Vergleich ist Deutschland mit seinen Rahmenbedingungen aktuell auf dem letzten Platz. Das ist ein Armutszeugnis und muss sich dringend ändern.
- Wir erleichtern den Börsenzugang, indem wir Zulassungsanforderungen verringern und Mehrstimmrechte einführen – letztere bieten gerade jungen Unternehmen und ihren Gründern einen Impuls für den Börsengang. In den USA ist dieses Instrument weit verbreitet, siehe Google, Apple und Facebook. Wir müssen international endlich anschlussfähig werden, damit Gründer mit ihren Ideen zum Börsengang nicht ins Ausland gehen.
- Wir öffnen Wertpapiere für digitale Technologien und ermöglichen damit die Begebung elektronischer Aktien. Das sorgt für einen weiteren Digitalisierungsschub im deutschen Wertpapierrecht und macht uns zu einem internationalen Vorreiter in diesem Bereich.
- Daneben wollen wir es Investmentfonds ermöglichen, verstärkt in Erneuerbare Energien zu investieren, damit die nachhaltige Transformation vorangetrieben wird.
Mit vielen der im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen möchten wir Dinge ermöglichen, die in anderen Ländern – sei es nun den USA oder in der EU – längst möglich sind. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es daher auch, Wettbewerbsnachteile endlich zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass der dt. Finanzstandort international anschlussfähig wird. Denn uns ist nicht damit geholfen, wenn
- …heimische Unternehmen im Ausland an die Börse gehen, wenn
- …Investmentfonds in Luxemburg aufgelegt werden und wenn
- …Crowdfunding-Lizenzen in Frankreich oder den Niederlanden beantragt werden.
Wenn wir Innovationen stärken und Transformationsprozesse voranbringen wollen, müssen wir den Unternehmen hierzulande Finanzierungsmöglichkeiten entlang der gesamten Finanzierungskette anbieten. Das fängt an mit der Schwarmfinanzierung, die die Lücke zwischen der frühen Finanzierungphase und Business Angels schließen kann – und geht weiter mit dem Beteiligungskapital in VC-Fonds – hier gilt es Impulse zu setzen! Ansonsten haben wir am Ende weniger Innovationstätigkeit und weniger privat investierbares Kapital.
Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt derzeit klar im Bereich der Unternehmen und institutionellen Investoren. Eine Aktivierung von privatem Kapital ist aber ebenso essenziell. Daher setzte ich mich in den laufenden parlamentarischen Beratungen auch nachdrücklich für Verbesserungen für Kleinanleger ein. Es braucht Anreize für eben jene Anleger, damit auch sie die gewünschten Investitionen am Kapitalmarkt vornehmen.
Einen Anreiz sehe ich in der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für Beteiligungen am Produktivkapital wurden Sparzulage und Einkommensgrenzen nämlich zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Dabei kann die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Fonds für viele in der Bevölkerung der Einstieg ins Aktiensparen und damit zum Aufbau von Vermögen sein.
Einen weiteren Anreiz sehe ich in der Auflösung der Verlustverrechnung. Die Auflösung der Verlustverrechnungskreise war in den Eckpunkten des Finanzministeriums noch vorgesehen – scheiterte jedoch am Widerstand des Kanzleramts und des Wirtschaftsministeriums. Dabei wäre diese Maßnahme ebenfalls einen Impuls für mehr Kapitalmarktinvestitionen geben – zumal der BFH bereits 2021 Zweifel an der derzeit eingeschränkten Verlustverrechnung geäußert hat. Politisch angegangen ist man das Thema seitdem nicht. Mittlerweile ist dazu sogar ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig. Der Ausgang ist klar absehbar. Wir sollten hier nicht erst dann tätig werden, wenn das Thema höchstrichterlich ausgetragen wurde. Als Gesetzgeber können und sollten wir Gesetzte proaktiv gestalten. Daher halten ich es nach wie vor für unerlässlich, Verluste aus Aktiengeschäften auch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften zu verrechnen und entsprechend steuerlich geltend zu machen. Auch dafür werden wir uns in den laufenden Gesprächen einsetzen.