Hausaufgaben beim Schutz gegen Elementarschäden
Pünktlich zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Anfang März, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihre Forderung nach einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden erneuert – allen voran Ministerpräsident Weil. Vor dem Hintergrund des Hochwassers in Niedersachsen um Weihnachten und Neujahr ein bekanntes Petitum, das geradezu reflexhaft geäußert wird.
In meinen Augen wird diese vorschnelle Forderung dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht. Elementarschutz ist keine Einbahnstraße. Die Verantwortung kann nicht vollständig auf den einzelnen Eigentümer abgewälzt werden. Vielmehr müssen wirksame Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die das Risiko für Schäden aus Extremwetterereignissen von vornherein minimieren.
Und genau hier muss sich Herr Weil an die eigene Nase fassen und fragen, weshalb er die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zum Hochwasserschutz nicht ausschöpft. Seit 2015 beteiligt sich der Bund zu 60 Prozent an den Kosten des Schutzes gegen hochwasserbedingte Schäden. Dies umfasst den Bau von Deichen und Rückhaltebecken, den Erhalt von Rückhalteräumen sowie den Aufbau von Hochwasserwarnzentralen und das Aufstellen von Katastrophenplänen. All diese Maßnahmen könnten angegangen werden. Doch ein Blick in den Haushaltstitel zeigt: Die Landesregierung ruft die Bundesmittel nicht vollständig ab. Im Jahr 2017 standen ihr rund 900.000 Euro zur Verfügung. Abgerufen hat sie weniger als die Hälfte, gut 408.000 Euro. Im darauffolgenden Jahr blieben 336.000 Euro über, 2019 wurde nur gut ein Drittel von insgesamt 2,4 Millionen abgerufen. Auch 2020 und 2021 sind nur gut 30 beziehungsweise 48 Prozent abgeflossen. Einzig im Jahr 2022 hat das Land Niedersachsen die ihr zur Verfügung stehenden drei Millionen Euro vollständig genutzt. Doch in den Jahren davor hat man es unterlassen, weitere präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Stattdessen soll nun jeder Einzelne zur Tasche gebeten werden – ganz unabhängig davon, ob eine konkrete Betroffenheit vorliegt, vorlag oder je vorliegen wird.
Natürlich sollte klar sein, dass jeder seine Hausaufgaben beim Schutz gegen Elementarschäden zu erledigen hat. Der Häuslebauer ist verantwortlich für die Absicherung seiner Immobilie gegen Gefahren, sei es durch bauliche Anpassungen und/oder den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes.
Länder und Kommunen müssen mit Maßnahmen zur Prävention und Klimafolgenanpassung Einfluss auf potentielle Schäden aus Extremwetterereignissen nehmen.
Und der Bund muss Informationen stärker bündeln und bereitstellen und zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen auf individueller Ebene anreizen. Hier braucht es breit angelegte Informationsangebote, gesetzliche Informationspflichten sowie die Subventionierung von Hochwasserpässen und Gebäudeschutzmaßnahmen.
Schlussendlich setzt der wirksame Schutz vor Elementarschäden aber ein Ineinandergreifen vieler einzelner und vor allem zielgenauer Maßnahmen voraus. Debatten, die einzelne Schritte zum Allheilmittel stilisieren, bringen uns nicht weiter. Es braucht kooperative Lösungen, die unserem föderalen System gerecht werden.