Anja Schulz

Mein Auftritt beim ZDF-Format "13 Fragen"

Im ZDF-Format „13 Fragen“ durfte ich Anfang Mai u.a. mit Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), und dem Buchautor Olivier David über die Idee der Einführung einer Vermögensabgabe diskutierten. Die Sendung ist ab sofort in der ZDF Mediathek und auf dem Youtube-Kanal von ZDF Kultur ‚unbubble’ abrufbar.

Der Dreh der Diskussionsrunde hat knapp 3,5 Stunden gedauert. Am Ende wurde die Aufnahme aber natürlich geschnitten, sodass ein knapp 40-minütiges Format entstand. Entsprechend konnten nicht immer alle Aspekte mit gleicher Intensität beleuchtet werden – man möchte die Zuschauerinnen und Zuschauer ja nicht über Gebühr beanspruchen. Daher will ich an dieser Stelle noch einige Punkte ergänzen.

Das Thema Vermögensabgabe ist ein politischer „Dauerbrenner“. Gerade in Zeiten außergewöhnlich hoher finanzieller Belastungen werden zusätzliche Steuern bzw. Abgaben – als Alternative zur staatlichen Neuverschuldung – von einigen Gruppen gerne in Erwägung gezogen. So verwundert es nicht, dass in Anbetracht der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise auch heute wieder über eine Vermögensabgabe diskutiert wird. Zum Zeitpunkt des Drehs war die Übergewinnsteuer übrigens noch kein Thema.

Zu allererst muss ich feststellen, dass wir in Deutschland kein Steuereinnahme, sondern vor allem ein Ausgabeproblem haben. Gegen das Argument fehlender bzw. geringer Haushaltseinnahmen spricht nämlich die gegenwärtige Entwicklung des Bundeshaushaltes. Im wirtschaftlich herausfordernden Corona-Jahr 2020 beliefen sich die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen auf gut 682,4 Mrd. Euro. Vergangenes Jahr erzielte der Staat aber, dank des wirtschaftlichen Aufschwungs, wieder Einnahmen von 761 Mrd. Euro und damit mehr als noch im Vorkrisenjahr 2019, in dem es 735,9 Mrd. Euro waren (vgl. BMF 2022, 2020).

Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, einen Blick auf die Ausgabenseite zu werfen. Neben manch kuriosen Fällen der Steuerverschwendung, die jährlich im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler aufgezählt werden, bieten die jetzige Regulierungs- und Verwaltungspraxis enormes Einsparpotenzial. Warum braucht es rund fünf Jahre vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer Windenergieanlage? Wie kann es sein, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Straßen gut drei Jahre und für Schienenprojekte gar 13 Jahre dauern? Derart zeitlich ausufernde und bürokratisch erdrückende Verfahren kosten Geld – sowohl dem Staat als auch den Unternehmen. Bei letzteren geschieht dies auf Kosten der Produktivität und damit schlussendlich zulasten ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung können da Abhilfe verschaffen.

Des Weiteren bietet unsere im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eine Ausnahmeregelung für eben jene „außergewöhnlichen Notsituationen“, wie wir sie in den vergangenen drei Jahren durchlebt haben. Aus diesem Grund haben wir auch davon Gebrauch gemacht. Während diese Kreditfinanzierung zum einen die notwendige Handlungsfähigkeit zur Krisenbewältigung sicherstellt, bietet sie zum anderen den Vorteil, die Finanzierungslasten unerwarteter Wirtschaftsschocks über mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte zu verteilen (sog. „Tax smoothing“). Dadurch werden weitere wirtschaftliche Kosten vermieden, die bei Einführung einer temporären Vermögenssteuer bzw. -abgabe entstehen können. Denn die Belastung der Bürgerinnen und Bürger geht gewöhnlicher Weise über den eigentlichen Zahlbetrag hinaus – etwa indem mit Ankündigung der Einführung eine Veränderung des Verhaltens erwogen wird (vgl. BMF/ Wissenschaftlicher Beirat 2021). Aktuelle empirische Ergebnisse zeigen, dass Sparer und vor allem Investoren in Reaktion auf Vermögensbesteuerungen ihr Sparverhalten ändern, Portfolios umschichten oder versuchen der Abgaben zu entgehen bzw. diese zu vermeiden. Das wäre gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation genau die falsche Richtung, in die wir uns bewegen sollten.

Indem wir von einer Vermögensabgabe absehen, vermeiden wir außerdem eine Beschädigung des bestehenden Vertrauens in Eigentumsgarantien. Dieses Vertrauen ist ein wesentlicher Faktor für den Aufbau des hiesigen Vermögens, welches im volkswirtschaftlichen Kapitalstock unseres Landes besonders eindrücklich zu sehen ist. Gerade der Mittelstand, das Rückgrat unseres Wohlstandes, hat sein Vermögen zu großen Teilen in Betriebsvermögen angelegt. Und geht es um die „Vermögenden“, ist eben jener Mittelstand gemeint, denn er fällt letztlich unter die Vermögensabgabe. Multinationale Konzerne wie Amazon, Facebook und Co. dagegen schaffen es durch Vermeidungsstrategien ihren steuerlichen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten (oder eben nicht). Hier sollten wir für mein Dafürhalten ansetzen und nicht beim deutschen Mittelstand, dessen Vermögen aus Büro- und Fabrikgebäuden, Maschinen, Patenten und Lizenzen besteht. Gebundenes Kapital also, das ein wesentlicher Garant unserer Wirtschaftskraft ist. Es bestimmt unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit letzten Endes unseren Wohlstand. Es sorgt für Innovation und Arbeitsplätze.

Untersuchungen zeigen, dass die Einführung einer Vermögenssteuer „zu substantiellen Rückgängen bei Beschäftigung, Investitionen, Ersparnissen und Wirtschaftswachstum führen würde“ – und das trotz hoher Freibeträge sowie einer Privilegierung von Unternehmensvermögen (vgl. Fuest et al. 2017). Warum? Der Grund ist einfach: Die Vermögensteuer verringert die Anreize zur Investition und zur Kapitalbildung – mit negativen Auswirkungen auf die Produktionskapazitäten. Je nach Ausgestaltung des Steuertarifs könnte das Bruttoinlandsprodukt um bis zu 0,35 Prozentpunkte schrumpfen – und das über mehrere Jahre.

Ein weiterer für mich wichtiger Punkt wäre das komplett falsche Signal, das wir an junge Unternehmerinnen und Unternehmer senden. Jene Menschen, die gründen wollen, die eine Idee haben und sich fragen, in welchen Land sie diese Idee auf dem Markt bringen sollen: Sie sind bereit Risiken einzugehen, zu scheitern und Verantwortung zu übernehmen und sollen irgendwann, wenn sich die Idee am Markt etabliert hat zusätzlich zu Unternehmenssteuern eine Steuer dafür zahlen, dass sie sich etwas aufgebaut haben. Das halte ich für grundfalsch.

Bedenken sollte man auch die Probleme, die sich bei der Umsetzung und Erhebung ergeben. Zum einen müssten Vermögen vollständig erfasst und geschätzt werden. Das erfordert die Mitwirkung der Verwaltung und der Unternehmen gleichermaßen und bindet sowohl im Finanzamt (oder der schlimmstenfalls neu gebildeten Behörde) als auch im Betrieb zusätzliche Arbeitskräfte. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Bewertung verfassungsgemäß und marktgerecht erfolgt. Das ist der Hauptgrund, weshalb die Vermögenssteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Laut dem Bundesverfassungsgericht wurde das Vermögen nicht fair bewertet. Dieses Problem würde sich auch heute wieder stellen.

Wenn sich der ganze Aufwand am Ende wenigstens lohnen würde, dann wäre eine Erhebung doch sinnvoll, kann man vielleicht meinen. Doch auch hier zeigen Simulationen, dass zwischen den Vermögenssteuereinnahmen von rund 14 Mrd. Euro p.a. einerseits und den Ausfällen aus anderen Steuerquellen (etwa der Einkommens- und Umsatzsteuer) i. H. v. mehr als 40 Mrd. Euro eine deutliche Asymmetrie besteht (vgl. Fuest et al. 2017).

Letztlich sehen nur einige die Vermögensabgabe bzw. -steuer als primäres Mittel zur Finanzierung außergewöhnlicher Finanzierungslasten in Krisenzeiten. Oft wird sie auch als Instrument zur Verringerung der Vermögensungleichheit in Deutschland angesehen. Hier sind in meinen Augen jedoch Maßnahmen erforderlich, die langfristig wirken. Das schließt auch steuerpolitische Maßnahmen ein, wie ich sie im Kompromiss am Ende der Sendung vorschlage: Zum Beispiel müssen wir das Einkommensteuersystem überarbeiten und damit Bürgerinnen und Bürger überhaupt die Möglichkeit bieten, sich aus eigener Kraft ein Vermögen aufzubauen. Aus diesem Grund sollte der Grundtarif später greifen. Ebenso ist der Tarif gemeinsam mit den Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen regelmäßig an die Gehaltsentwicklung anzupassen.

Außerdem sollten wir uns damit beschäftigen, jedem in diesem Land gleiche Startchancen zu bieten. Eine elementare Voraussetzung für individuelles Vorankommen und ein selbstbestimmtes Leben ist Bildung. Heute bietet unser Bildungssystem vielen Menschen keine fairen Aufstiegschancen. Dabei hängen diese mehr denn je von Bildung ab. Noch immer spielt es eine große Rolle in welche Familienverhältnisse jemand hineingeboren wird. Daher müssen wir bereits bei der frühkindlichen Bildung ansetzen. Bund und Länder müssen sich auf ambitionierte gemeinsame Standards für Betreuungsschlüssel und frühkindliche Bildungsinhalte verständigen. Die Ausbildung zur Fachkraft im Bereich der frühkindlichen Bildung sollte vergütet werden. Etwaige Sprachdefizite sollten bereits ein Jahr vor der Einschulung durch Sprachtests erkannt und zielgerecht angegangen werden. Das ermöglicht Kindern gerechtere Startchancen. Kitas und Schulen sollten finanziell auf drei Säulen stehen, bestehend aus einem größenabhängigen Sockelbeitrag, Bildungsgutscheinen und Zuschüssen für Kinder mit niedrigem sozioökonomischen Status, die individuelle Förderkonzepte ermöglichen. 

Diese und weitere Instrumente würde die aktuelle Diskussion weg von einer Vermögensverteilung (und potenzieller Neidreflexe) bewegen, hin zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für Wachstum und Wohlstand und echter sozialer Teilhabe für alle.